Google hat seine Webmaster-Richtlinien in jüngster Zeit leicht geändert und an die modernen Erfordernisse des Online-Marketings angepasst. Webmaster und sämtliche Werbetreibenden im Netz sollten diese Richtlinien kennen und einhalten, denn Google verhängt bei permanenter Missachtung manuelle und automatisierte Penalties (Strafen), die in einem Herabstufen im Ranking bis schlimmstenfalls zur (vorab angekündigten) Verbannung aus dem Index reichen. Neben den Penalties, die vermutlich durch händische Kontrolle von Google-Mitarbeitern ausgelöst werden, gibt es diverse Google-Filter, welche die automatischen Indexierungen beeinflussen.
Es ist also möglich, dass Keyword-Spamming einfach schon deshalb kontraproduktiv wirkt, weil der Google-Spider zu viele Keywords misst (man vermutet die Grenze ab einer Density von 5%, doch das ist umstritten) und danach die Seite nicht hoch-, sondern herunterstuft.
Grundprinzipien und wichtige Änderungen bei Google
Zu den Grundprinzipien der Webmasterrichtlinien von Google gehören die „Google Qualitätsrichtlinien“ für Webseiten:
- Webseiten sollen sich an Nutzer, nicht an Suchmaschinen richten.
- Die Seite soll nützlich, attraktiv und einzigartig sein.
- Nutzer dürfen nicht getäuscht werden, Tricks für das Ranking sind zu vermeiden.
Wer diese Grundphilosophie einhält, kann nichts falsch machen. Dass das funktioniert, beweisen viele Webseiten, die ohne alle Tricks und auch ohne SEO ganz vorn in der SERPs auftauchen, beispielsweise Wikipedia. Es gibt aber noch mehr solcher Seiten, darunter durchaus vollkommen kommerzielle Angebote (gegen die Google nichts hat) wie etwa die Preisfindungsmaschine idealo.de, auf der sich allenfalls spärliche Produktbeschreibungen offenbar ohne alle SEO-Bemühungen finden und die dennoch oft sehr weit vorn steht – die Nutzer brauchen die Webseite und rufen sie auf. Einen besonders eleganten Weg geht Online-Händler Amazon, der ein soziales Netzwerk (in Form von Kundenrezensionen mit Kommentaren) und dazu diverse Produktbeschreibungen einfügt, was SEO-technisch ausgezeichnete Wirkungen erzielt. Wichtige Änderungen in den jüngsten Webmasterrichtlinien lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Optimierte Links in Forenkommentaren werden verboten.
- Unerwünscht sind des Weiteren Links in Widgets auf verschiedenen Seiten, Links ohne inhaltlichen Kontext und Links, die weitläufig über die Fußzeilen von Websites verstreut werden.
- Fake-Reviews beachtet und bestraft Google stärker, ebenso das Einbinden von Stadt-/Land-Bezügen, nur um beim Aufruf dieser Städte oder Länder als Werbetreibender gerankt zu werden.
Noch ein Wort zum Content
Ein wichtiger Punkt betrifft die Erstellung von Unique Content, der von Menschen und nicht von Maschinen kommen soll. Es gibt inzwischen Programme für automatisierten Content, die Google ablehnt, die einfachste Variante sind maschinell übersetzte Texte (die bekanntermaßen schlecht leserlich sind, aber die gewünschten Keywords enthalten und nicht als Duplicate Content auffallen). Auch die „Schüttel-Tools“, bei denen Sätze automatisiert umgestellt werden, sind verpönt, automatische Synonymisierungen und natürlich wie immer der banale, kopierte Duplicate Content. Verborgener Content im Header oder Footer wird auch härter als früher bestraft.
SEO 2020 – Gehört die Suchmaschinenoptimierung zum „alten Eisen“?