Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Ein Abmahn-Disclaimer, der auf einer Webseite kostenpflichtigen Abmahnungen ohne vorherigen Kontakt widerspricht, ist zwar nicht rechtswidrig. Er birgt jedoch Gefahren, falls der Verwender selbst Wettbewerber ohne Vorabkontakt abmahnen möchte, denn dies wäre widersprüchlich und verstieße gegen den Treu-und-Glauben-Grundsatz des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darauf wies das Oberlandesgericht Hamm in einem unlängst erlassenen Urteil hin.

Impressumspflicht für Facebook-Fanpages und Xing Über mich Seite

Sämtliche öffentlich zugänglichen Publikationen, die auch gewerblichen Zwecken dienen (können), müssen ein Impressum enthalten. Das gilt für kommerzielle Webseiten seit der Nutzung des Internets als Selbstverständlichkeit, eine Diskussion kommt nun hinsichtlich der Facebook-Fanpages und anderer Seiten in sozialen Netzwerken auf, beispielsweise in Xing „Über mich“ oder bei Google+ und Linkedin. Es sei vorab auf den […]

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