Ein Abmahn-Disclaimer, der auf einer Webseite kostenpflichtigen Abmahnungen ohne vorherigen Kontakt widerspricht, ist zwar nicht rechtswidrig. Er birgt jedoch Gefahren, falls der Verwender selbst Wettbewerber ohne Vorabkontakt abmahnen möchte, denn dies wäre widersprüchlich und verstieße gegen den Treu-und-Glauben-Grundsatz des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darauf wies das Oberlandesgericht Hamm in einem unlängst erlassenen Urteil hin.

Der vorangegangene Rechtsstreit

Im Fall, den das OLG Hamm in letzter Instanz entschied, stritten sich zwei Personalvermittler für Pflegekräfte. Die Klägerin betreibt eine Webseite, auf der ein Disclaimer alle Wettbewerber darauf hinweist, dass man Abmahnungen ohne den vorherigen Versuch einer Kontaktaufnahme nicht tolerieren und daher die Kosten für die gegnerische Seite nicht tragen werde. Üblicherweise übernimmt die Partei, die sich einer Abmahnung unterwirft, die Gerichts- und gegnerische Anwaltskosten, in der Regel summarisch rund 250 Euro. Die Klägerin teilt in ihrem Disclaimer sinngemäß mit, dass man wünsche, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und durchaus bereit sei, etwaige Unstimmigkeiten auf der eigenen Webseite nach Hinweisen durch Wettbewerber (oder auch Verbraucherschützer) zu bereinigen. Man werde solchen Hinweisen nachgehen und gegebenenfalls Verbesserungen vornehmen.

Eine sofortige anwaltliche Abmahnung ohne diese Hinweise widerspreche der Schadensminderungspflicht im Zivilrechtsverkehr, man werde daher hierfür keinerlei Kosten übernehmen und weise daher die Abmahnung zurück. Trotz des eigenen Hinweises mahnte die Klägerin jedoch einen Mitbewerber ab, ohne ihn zu kontaktieren. Dieser gab daraufhin zwar die geforderte Unterlassungserklärung ab, verweigerte aber seinerseits hierfür die Kostenübernahme mit Verweis auf den Disclaimer der Klägerin, die daraufhin vor das Landgericht Bielefeld und unterlag. Die Klägerin ging nun in Berufung, der Fall wurde vor dem OLG Hamm verhandelt.

Entscheidung aus Hamm

Das OLG Hamm bestätigte im Urteil I-4 U 169/11 vom 31. Januar 2012 die Bielefelder Entscheidung und gaben dem abgemahnten Mitbewerber Recht. Als Begründung stützten sich die OLG-Richter vor allem auf den § 242 BGB („Treu und Glauben“). Die Klägerin könne eine Erstattung für ihre Abmahnung verlangen, vor der sie ihren Wettbewerber nicht kontaktiert hatte, denn sie selbst weise auf ihrer Webseite auf die Schadensminderungspflicht hin, an die sie sich im konkreten Fall persönlich nicht gehalten hatte.

Wenn sie solche Forderungen formuliere, binde sie sich selbst daran, alles andere sei ein widersprüchliches Verhalten, mithin nach § 242 BGB unglaubwürdig und nicht durch ein gerichtliches Geltendmachen von Schadensersatzforderungen zu manifestieren. Darum handelt es sich praktisch, wenn sich Wettbewerber gegenseitig abmahnen und der Abgemahnte hierfür die Kosten übernehmen muss. Die Problematik sollte Webseitenbetreiber bewegen, ihre Internetauftritte von erfahrenen Anwälten überprüfen zu lassen.

FAQ'S

Häufig gestellte Fragen

Selbstverständlich, wir können dir auch sowohl im 1:1 als auch im Guppensessions erklären, welche Möglichkeiten du hast, was speziell für dich und deine Situation sinnvoll ist, damit du die Strategien auch selbst umsetzen kannst.

Allgemeinverbindlich ist es schwierig zu sagen. Es kommt auf deine Zielgruppe bzw. Wunschkunden an und wie und wo du diese am Besten ansprichst.

Allerdings lässt sich diese Frage im gemeinsamen Gespräch relativ schnell klären.

Um schneller und effektiver Ergebnisse und Daten zu erhalten - und das gekoppelt mit den jahrzehtelanger Erfahrung im Online Marketing.

Je leichter Google deine Inhalte erkennt und versteht, um so höher deine Position in der Google Suche.

Need any Help?

Lass uns wissen, wobei du nicht weiterkommst. Fülle hier dises kleine Formular aus! 

Buche dir hier deinen Termin mit mir, um über dein Projekt zu sprechen

Neuigkeiten und Wissenwertes zu KI & Sichtbarkeit

Virtuelle Messen 2.0: KI-gesteuerte Immersive Experiences

Virtuelle Messen 2.0: KI-gesteuerte Immersive Experiences

Entdecke die Zukunft des VR-Marketing auf virtuellen Messen. Erlebe KI-gesteuerte…

Dynamische Preisanpassung: Wie KI deine Margen optimiert

Dynamische Preisanpassung: Wie KI deine Margen optimiert

Entdecke, wie KI-Pricing deine Preisgestaltung revolutioniert. Maximiere deinen Gewinn durch…

Grünes Marketing: Wie du mit KI CO2-Footprints reduzierst

Grünes Marketing: Wie du mit KI CO2-Footprints reduzierst

Entdecke, wie du mit KI-Tools dein Sustainability-Marketing optimierst und deinen…

KI-CRM: Die Zukunft der Kundenbeziehungen mit Salesforce und Zoom Internetagentur

KI-CRM: Die Zukunft der Kundenbeziehungen mit Salesforce und Zoom Internetagentur

Entdecke, wie Salesforce mit KI-CRM deine Kundenbeziehungen optimiert. Automatisiere Prozesse,…

UGC-Curation: So nutzt du User-Generated Content effektiv

UGC-Curation: So nutzt du User-Generated Content effektiv

Entdecke, wie KI-gestützte UGC-Curation dir hilft, die wertvollsten Nutzerbeiträge für…

Automatisierte Linkbuilding-Strategien mit KI

Automatisierte Linkbuilding-Strategien mit KI

Entdecke die Kraft von KI-Backlinks für dein SEO. Automatisiere deine…

small_c_popup.png

Sichere dein kostenfreies Exemplar

Sichtbarkeit auf Knopfdruck mit Chat GPT - 5 magische Befehle