Ein Abmahn-Disclaimer, der auf einer Webseite kostenpflichtigen Abmahnungen ohne vorherigen Kontakt widerspricht, ist zwar nicht rechtswidrig. Er birgt jedoch Gefahren, falls der Verwender selbst Wettbewerber ohne Vorabkontakt abmahnen möchte, denn dies wäre widersprüchlich und verstieße gegen den Treu-und-Glauben-Grundsatz des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darauf wies das Oberlandesgericht Hamm in einem unlängst erlassenen Urteil hin. Weiterlesen
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