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Impressumspflicht für Facebook-Fanpages und Xing Über mich Seite

Sämtliche öffentlich zugänglichen Publikationen, die auch gewerblichen Zwecken dienen (können), müssen ein Impressum enthalten. Das gilt für kommerzielle Webseiten seit der Nutzung des Internets als Selbstverständlichkeit, eine Diskussion kommt nun hinsichtlich der Facebook-Fanpages und anderer Seiten in sozialen Netzwerken auf, beispielsweise in Xing „Über mich“ oder bei Google+ und Linkedin. Es sei vorab auf den Punkt gebracht, dass ein Verzicht auf das Impressum Abmahnungen nach sich ziehen kann und auch aus rein geschäftlicher Sicht als äußerst unklug erscheint. Potenzielle Geschäftspartner und Kunden schauen viel eher nach dem Impressum, als die Anbieter glauben, manchmal geht der erste Blick dorthin.Regelung im Telemediengesetz das Impressum hat eine lange Geschichte, die mindestens mit dem Buchdruck beginnt. Auch in noch älteren Aufzeichnungen finden sich schon juristisch bedeutsame Hinweise auf Autoren und Herausgeber. Es ging und geht dabei immer darum, dass zu juristischen und wirtschaftlichen (auch steuerlichen) Zwecken ein Publizist zu identifizieren ist. Für Internetnutzer ist der § 5 TMG (Telemediengesetz) maßgebend, der die allgemeinen Informationspflichten regelt. Sie finden die wichtigsten Regelungen hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

Nur wer eine Fanpage wirklich rein privat betreibt, benötigt kein Impressum. Sobald auch nur der Verdacht auf gewerbliche Nutzung – und sei es per Provision für eine Kaufempfehlung – aufkommt, ist das Impressum Pflicht. Die Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen, was vom Umfang und der Bedeutung des Verstoßes abhängt. Der häufigste Fall dürfte eine Abmahnung durch spezialisierte Kanzleien sein, die mit Unterlassungsklage drohen. Diese Abmahnung kostet – wenn der Abgemahnte umgehend der Impressumspflicht nachkommt – mindestens die Abmahngebühr für den gegnerischen Anwalt, meist rund 200 Euro. Es ist davon auszugehen, dass dies für viele Anwälte eine neue Einnahmequelle darstellen dürfte, wahrscheinlich rollt auf die Inhaber vieler Facebook-Fanpages im Verlauf der Jahre 2012 bis 2013 eine Abmahnwelle zu. Die meisten Kleingewerbetreibenden kennen einfach die Impressumspflicht gar nicht oder nur ungenügend.

Was muss das Impressum enthalten?

Es gibt die vollständige und die eingeschränkte Impressumspflicht, für reine Privatleute, auch für passwortgeschützte Seiten entfällt sie. Alles, was irgendwie nach Gewerbe aussieht, egal ob Fanpage oder Blog, benötigt ein Impressum. Sollten Sie also auf Facebook, Xing, Google+, Yasni, Xing oder sonst wo sich als Gewerbetreibenden und/oder Ihr Geschäft vorstellen, wählen Sie ein vollständiges Impressum mit:

  • vollständiger Vorname, Name
  • vollständige Firmenbezeichnung
  • vollständige Adresse
  • alle denkbaren Kontaktdaten inklusive E-Mail, Telefon und Fax, wenn vorhanden
  • UST-ID
  • HRA-Nummer, wenn vorhanden

Damit machen Sie alles richtig. Es ist müßig, zu überlegen, auf was man verzichten könnte oder sollte, Sie werden ohnehin ermittelt, wenn Sie jemand finden will.  Denken Sie auch daran, dass das Telemediengesetz eine gute Auffindbarkeit des Impressums vorschreibt. Diesen Punkt beachten selbst sehr professionelle Anbieter häufig ungenügend, man muss sehr lange nach dem sehr versteckten Impressum suchen. Warum nur? Das Impressum im Internet ist dasselbe wie Ihr Firmenschild an der Tür, das wird auch vom Gewerbeamt kontrolliert. Und was hat ein/e seriöser Geschäftsmann/Geschäftsfrau auch zu verbergen?

FAQ'S

Häufig gestellte Fragen

Selbstverständlich, wir können dir auch sowohl im 1:1 als auch im Guppensessions erklären, welche Möglichkeiten du hast, was speziell für dich und deine Situation sinnvoll ist, damit du die Strategien auch selbst umsetzen kannst.

Allgemeinverbindlich ist es schwierig zu sagen. Es kommt auf deine Zielgruppe bzw. Wunschkunden an und wie und wo du diese am Besten ansprichst.

Allerdings lässt sich diese Frage im gemeinsamen Gespräch relativ schnell klären.

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